Barrierefreiheitserklärung

(Stand: Juni 2025)

TraderFox GmbH setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter

  • traderfox.com
  • traderfox.de
  • traderfox.net
  • traderwp.com
  • traderzeitung.de
  • tradingdesk.de
  • tradertimes.com
  • alerts.traderfox.com
  • channels.traderfox.com
  • events.traderfox.com
  • gratis.traderfox.com
  • katapult.traderfox.com
  • kunde.traderfox.com
  • live.traderfox.com
  • markets.traderfox.com
  • mobile.aktien-mag.de
  • qix.capital
  • register.traderfox.com
  • seminare.traderfox.com
  • signaltrader.traderfox.com

veröffentlichten Websites der TraderFox GmbH.

Merkmale der Barrierefreiheit unseres Internetauftritts

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit laut BFSG findest du in den folgenden drei Rechtsgrundlagen:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz = Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
  • Richtlinien für barrierefreie Webinhalte = Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Nach diesen Rechtsgrundlagen muss unser Internetauftritt vier Prinzipien der Barrierefreiheit erfüllen:

  1. Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und Funktionen unseres Internetauftritts wahrnehmen können.
  2. Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die Funktionen des Internetauftritts bedienen können.
  3. Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Inhalte lesbar und klar verständlich sein.
  4. Robustheit: Die Webseiten-Inhalte müssen möglichst mit sogenannten assistiven Techniken kompatibel sein.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen wir im Bereich unseres Internetauftritts aktuell wie folgt:

Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf fast allen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
  • Auf fast allen Seiten haben Button keinen zugänglichen Namen. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
  • Auf fast allen Seiten ist keine Sprache im HTML hinterlegt. | WCAG: 3.1.1
  • Auf fast allen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind. | WCAG: 1.3.1
  • Auf fast allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1

Hinweis zu PDF-Dokumenten und E-Mails:

Unsere Website enthält PDF-Dokumente, die derzeit nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Das Gleiche gilt für unsere E-Mail-Kommunikation mit Kunden. Dies kann dazu führen, dass einige Benutzer, insbesondere diejenigen, die Screenreader oder andere unterstützende Technologien verwenden, Schwierigkeiten haben, auf die Inhalte zuzugreifen. Die Formulare werden nach und nach vereinheitlicht und barrierefrei angeboten. Bei neu eingestellten Formularen sind wir bemüht, diese barrierefrei zu erstellen.

Ständige Verbesserung

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern, um unser Angebot den Anforderungen entsprechend umzusetzen.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter eye-able.com zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:

TraderFox GmbH
Obere Wässere 1
72764 Reutlingen

Schlichtungsstelle

Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.